In der Schweiz genügt eine mündliche Vereinbarung, um einen Arbeitsvertrag zu begründen. Das Fehlen eines unterzeichneten Dokuments bedeutet nicht, dass kein Arbeitsverhältnis besteht.
In der Schweiz gilt die Kündigungsfreiheit als Regel. Der Arbeitgeber kann ohne Angabe von Gründen kündigen, und eine fristlose Kündigung bleibt gültig.
Drei Fälle zeigen die Kosten eines unpräzisen Vertrags: In Genf verweigert der Arbeitgeber einem Handelsvertreter die 5-%-Provision auf ein Geschäft über CHF 100'000 mit der Begründung, die…
Der Bruttolohn – und nicht der ausgezahlte Nettolohn – bildet die Basis jeder Abrechnung. Wird ein Nettolohn vereinbart, muss der Arbeitgeber den entsprechenden Bruttolohn berechnen.