Eine Aktiengesellschaft gründen: Kapital, Aktionäre und Organe
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, die durch die Art. 620 bis 763 des Obligationenrechts geregelt wird.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, die durch die Art. 620 bis 763 des Obligationenrechts geregelt wird.