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KMU-Finanzierung

MWST und Liquidität: Zahlungsverschiebungen antizipieren

Die schweizerische Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Konsumsteuer. Der Bund erhebt sie bei den Unternehmen, die sie an die Konsumenten weiterwälzen.

Warum die MWST die Liquidität belastet, obwohl sie neutral ist

Die schweizerische Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine Konsumsteuer. Der Bund erhebt sie bei den Unternehmen, die sie an die Konsumenten weiterwälzen.

Bei der effektiven Methode berechnet das steuerpflichtige Unternehmen die MWST auf seinen Verkäufen. Es zieht die vorsteuerabzugsberechtigte MWST auf seinen beruflichen Einkäufen ab, sofern die Bedingungen erfüllt sind, und überweist die Differenz an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Dieses Geld fliesst durch das Geschäftskonto: Es gehört dem Unternehmen nie endgültig.

Ein einfaches Beispiel gibt die Grössenordnung vor. Eine Gesellschaft stellt Leistungen im normalen Satz von 10'000 CHF exklusive Steuer in Rechnung, was 810 CHF erhobener MWST entspricht. Sie zahlt 324 CHF vorsteuerabzugsberechtigte MWST auf ihre Berufsausgaben; der an die ESTV zu zahlende Saldo beträgt 486 CHF.

Das Thema ist nicht der Betrag, sondern der Zeitplan. Dieser Saldo folgt den Regeln der MWST-Abrechnung, nicht dem Geldeingang beim Kunden. Eine Rechnung mit 60 Tagen Zahlungsziel und einer fälligen Abrechnung vor der Vereinnahmung reichen aus, um einen Finanzierungsbedarf zu schaffen, den die Marge nicht immer deckt.

Antizipation bedeutet, drei Daten im Auge zu behalten: die Rechnungsstellung, den Geldeingang und die Fälligkeit der ESTV-Abrechnung. Die erhobene MWST verlässt das Konto, die abziehbare Vorsteuer kehrt via Abrechnung zurück, und die Zahlung an die ESTV richtet sich nach den Fälligkeiten. Der zu bildende Rückstand bleibt die erhobene MWST minus die abziehbare Vorsteuer.

Die nützliche Arbeit besteht aus zwei Schritten: Diese drei Daten periodenweise zu erfassen und dann den Saldo mit der am Tag der ESTV-Fälligkeit verfügbaren Liquidität zu vergleichen. Solange dieser Vergleich nicht stattfindet, bleibt die Verschiebung unsichtbar.

Die Antizipation der Verschiebungen zwischen erhobener MWST, abziehbarer Vorsteuer und Zahlungen an die ESTV besteht also darin, diesen Saldo in eine datierte Rückstellung zu verwandeln. Die erhobene MWST ist kein Ertrag; die abziehbare Vorsteuer ist kein sofortiger Zufluss. Nur die Differenz zwischen beiden, die vor Fälligkeit bereitgestellt wird, schützt die Liquidität.

Der MWST-Kreislauf in der Schweiz: Was hineinfliesst, was hinausgeht, was zurückzustellen ist

Es koexistieren drei Sätze: 8,1 % (Normalsatz), 2,6 % (reduzierter Satz) und 3,8 % (Sondersatz). Die am 1. Januar 2024 eingeführten Sätze gelten auch 2026 weiterhin.

Entscheidend ist die genaue Natur des Verkauften, nicht die Branche. Mit 8,1 %: Beratung, Software, Arbeiten, Fahrzeuge, Alkohol, Gastronomie vor Ort. Mit 2,6 %: Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen, vorbehaltlich der spezifischen Regeln für die Leistung. Mit 3,8 %: Beherbergung, Frühstück direkt im Zusammenhang mit der Übernachtung inklusive.

Der Eintritt ins System erfolgt durch die Steuerpflicht. Die allgemeine obligatorische Grenze liegt bei einem massgebenden weltweiten Umsatz von 100'000 CHF. Die Registrierung im Register und die Einreichung der Abrechnungen erfolgen über das Online-Portal der ESTV.

Seit 2025 können bestimmte Unternehmen eine jährliche Abrechnung beantragen. Die laufenden Vorschusszahlungen während des Jahres entfallen jedoch nicht. Die Schweiz ist nicht Teil des EU-Mehrwertsteuersystems: Die schweizerische MWST wird auf Bundesebene von der ESTV geregelt. Die Regeln, Rückerstattungsverfahren und Schwellenwerte der EU finden hier keine Anwendung.

Für die Liquidität sind drei Ströme zu trennen. Die auf Kundenrechnungen erhobene MWST ist ein Durchlaufposten. Die vorsteuerabzugsberechtigte Vorsteuer ist über die Abrechnung rückforderbar. Die nicht abziehbare Vorsteuer ist eine endgültige Kostenbelastung.

Nur der Saldo zwischen den ersten beiden Strömen ist zurückzustellen. Der dritte muss in die Selbstkosten integriert werden, da er sonst die Marge ohne Gegenleistung schmälert.

Bleibt der Zeitplan: Wann jeder Strom das Konto berührt. Die ESTV veröffentlicht Fälligkeiten, Verzugszinsen und Vergütungszinsen im Bereich «Zahlung der MWST». Das Steuerungsinstrument besteht darin, den Saldo zwischen erhobener MWST und abziehbarer Vorsteuer zurückzustellen, nicht alle drei Ströme zusammen.

Drei administrative Objekte rahmen die Berechnung ein: die Abrechnung, die Berichtigungsabrechnung und die jährliche Abstimmung.

Der Bereich «MWST-Sätze» der ESTV deckt die Sätze der schweizerischen MWST, den Satz der Nettosteuerschuld und die Pauschalsätze ab. Der bei der effektiven Methode zurückzustellende Saldo lässt sich nicht eins zu eins auf die Nettosteuerschuld übertragen. Diese Sätze sind vor der Wahl der Überwachungsmethode zu prüfen.

Der Bereich «MWST abrechnen» der ESTV fasst die MWST-Abrechnung, die Berichtigungsabrechnung und die jährliche Abstimmung sowie die Wechselkurse ausländischer Währungen zusammen. Der Bereich «Zahlung der MWST» umfasst das Gesuch um Fristverlängerung, die Fälligkeiten, Verzugs- und Vergütungszinsen, gesetzliche Betreibungsmassnahmen und die Zahlungsadresse.

Vor- und Nachteile der jährlichen Abrechnung

Vorteile
Weniger jährlicher administrativer Aufwand; bessere globale Übersicht
Nachteile
Vorschusszahlungen bleiben während des Jahres zu leisten; keine Reduktion des unmittelbaren Liquiditätsbedarfs

Verschiebung Nr. 1: Rechnen heisst nicht kassieren

Es existieren zwei Abrechnungsmethoden: die vereinbarten Gegenleistungen (Rechnungsstellung) und die erhaltenen Gegenleistungen (Kassierung). Bei einer Prüfung bestimmt die ESTV die zu deklarierenden Gegenleistungen gemäss der angewandten Methode.

Die Wahl ist für den Zeitplan nicht neutral. Bei der Rechnungsstellung wird die MWST fällig, sobald die Leistung in Rechnung gestellt wird. Bei der Kassierung folgt sie dem tatsächlich erhaltenen Geld. Ein Unternehmen, das lange Zahlungsziele gewährt, aber nach der Rechnungsstellung abrechnet, schiebt die MWST somit aus der eigenen Liquidität vor.

Die Periodizität der Abrechnung wiegt ebenso schwer wie die Methode. Eine quartalsweise Abrechnung mit Rechnungen auf 30 Tage erzeugt eine kurze Verschiebung. Dieselbe Abrechnung mit Rechnungen auf 60 oder 90 Tage erzeugt eine Verschiebung, die das Unternehmen finanziert.

Beispiel für eine Verschiebung: 10'000 CHF exklusive Steuer im Normalsatz ergeben 810 CHF erhobene MWST; 324 CHF abziehbare Vorsteuer; zu zahlender Saldo 486 CHF. Bei der Rechnungsstellungsmethode ist dieser Saldo bereits bei Rechnungsstellung zurückzustellen. Wenn die ESTV-Fälligkeit vor der Kundenzahlung nach 60 Tagen eintritt, streckt das Unternehmen 486 CHF vor.

Die jährliche Abrechnung, die bestimmten Unternehmen auf Antrag offensteht, schafft die Vorschusszahlungen während des Jahres nicht ab.

Bei der Rechnungsstellungsmethode berechnet sich der zurückzustellende Betrag auf der Basis der ausgestellten Rechnungen, nicht der Eingänge.

Eine monatliche Überwachung der in Rechnung gestellten MWST minus der abziehbaren Vorsteuer ergibt den Saldo, der am Ende der Periode eingefordert wird. Das Überweisen auf ein zweckgebundenes Konto zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vermeidet den Zielkonflikt zwischen der Zahlung an die ESTV und der Zahlung von Löhnen.

Der direkteste Hebel bleibt das ausgehandelte Kunden-Zahlungsziel. Unter der Rechnungsstellungsmethode verschiebt jeder zusätzliche Tag des Zahlungsziels den Geldeingang, nicht aber die ESTV-Fälligkeit.

Die Antizipation der Rechnungsstellungsverschiebung bedeutet, das Rechnungsdatum, das Datum des Geldeingangs und die ESTV-Fälligkeit abzugleichen. Die angewandte Abrechnungsmethode bestimmt das Datum, an dem die erhobene MWST fällig wird. Der zurückzustellende Saldo bleibt die erhobene MWST minus die abziehbare Vorsteuer.

Zeitplan der MWST-Ströme: Rechnungsstellung, Geldeingang und ESTV-Fälligkeit

Rechnungsstellung (Datum der Rechnungserstellung)
Unmittelbar nach der Leistung
Fälligkeit der MWST-Abrechnung bei der ESTV
Quartalsweise oder jährlich je nach Wahl der Methode

Methoden der MWST-Abrechnung: Rechnungsstellung vs. Kassierung

  • RechnungsstellungsmethodeDie MWST wird mit Ausstellung der Rechnung fällig. Risiko der Liquiditätsvorstreckung bei späterer Kundenzahlung.
  • KassierungsmethodeDie MWST wird erst fällig, wenn das Geld eingeht. Geringerer Druck auf die Liquidität.

Verschiebung Nr. 2: Die Vorsteuer ist abziehbar, aber nicht immer und nicht sofort

Der Vorsteuerabzug beruht auf zwei kumulativen Bedingungen. Die Ausgabe muss einer abzugsberechtigten Tätigkeit zugeordnet sein. Das Unternehmen muss zudem über einen korrekten Nachweis verfügen. Fehlt eine der beiden, bleibt die bezahlte MWST zu dessen Lasten.

Bestimmte Tätigkeiten liegen ausserhalb des Steuerbereichs. Bestimmte Leistungen im Gesundheitswesen, im Bildungswesen, im Versicherungswesen oder im Bankwesen sind vom MWST-Bereich ausgeschlossen. Die auf entsprechenden Ausgaben lastende MWST kann grundsätzlich nicht abgezogen werden. Auch der private Anteil einer Ausgabe ist nicht rückforderbar.

In einem Unternehmen, das steuerbare und ausgeschlossene Tätigkeiten mischt, wird ein Teil der Vorsteuer zu reinen Kosten. Sie belastet direkt die Selbstkosten und die Marge.

Selbst wenn abziehbar, wird die Vorsteuer nicht am Tag der Lieferantenzahlung zurückerhalten. Sie wird in der Abrechnung der betreffenden Periode abgezogen. Zwischen dem Cash-Abfluss zum Lieferanten und dem Abzug liegt eine Zeitspanne. Diese Zeitspanne verlängert sich, wenn eine Rechnung verspätet eintrifft oder ein Beleg fehlt.

Die abziehbare MWST zu antizipieren bedeutet, die beiden Bedingungen vor der Zahlung zu prüfen: Zuordnung zu einer abzugsberechtigten Tätigkeit und korrekter Nachweis. Ein fehlender oder verspäteter Beleg verschiebt den Abzug. Das beim Lieferanten ausgeflossene Cash bleibt dann länger gebunden.

Eine fehlerhafte Rechnung bedeutet gebundene Liquidität bis zur Regularisierung.

Wird der Beleg später gefunden, erfolgt die Nachholung über eine Berichtigungsabrechnung. Bis dahin bleibt der Betrag ausserhalb des Kontos gebunden.

Die Verschiebung zwischen der Lieferantenzahlung und dem Abzug in der Abrechnung ist ein Liquiditätsbedarf. Sie wird wie der Saldo «erhobene MWST minus abziehbare Vorsteuer» überwacht. Die nicht rückforderbare abziehbare MWST bleibt eine Kostenbelastung, keine Forderung.

Wichtige Prüfungen vor der Lieferantenzahlung (um Liquiditätsbindungen zu vermeiden)

  • Ist die Ausgabe mit einer abzugsberechtigten Tätigkeit verbunden?Ja / Nein
  • Ist der Nachweis korrekt und vollständig?Ja / Nein
  • Entspricht die Rechnung den schweizerischen MWST-Vorschriften?Ja / Nein

ESTV-Zahlungen auf Ihren Liquiditätszyklus abstimmen

Die ESTV führt unter «Zahlung der MWST» mehrere Rubriken zusammen. Gesuche um Fristverlängerung, Fälligkeiten, Verzugs- und Vergütungszinsen, gesetzliche Betreibungsmassnahmen, Zahlungsadresse.

Praktische Konsequenz: Verzugszinsen und Betreibungsmassnahmen verwandeln eine Verschiebung in zusätzliche Kosten. Ein Gesuch um Fristverlängerung ist vor der Fälligkeit einzureichen, nicht nach der ersten Mahnung.

Drei zeitliche Reflexe sind unerlässlich. Den MWST-Saldo sofort bei Rechnungsstellung auf einem Unterkonto «geschuldete MWST» oder einem separaten Konto zurückstellen. Die ESTV-Fälligkeiten im Liquiditätsplan eintragen, gleichrangig mit Löhnen und Mieten.

Monatlich prüfen, ob die Rückstellung der Berechnung entspricht: In Rechnung gestellte MWST minus abziehbare Vorsteuer. Der von der ESTV erwähnte Vergütungszins wirkt in die entgegengesetzte Richtung. Für Salden zugunsten des Unternehmens ist es daher vorteilhaft, kreditische Abrechnungen schnell einzureichen.

Die ESTV stellt auch MWST-Bescheinigungen aus: Betriebsbescheinigung, Registrierungsbescheinigung, Zahlungsbescheinigung. Sie dokumentieren Ihren MWST-Status gegenüber Kunden, Partnern oder ausländischen Auftraggebern, die einen Nachweis vor der Abwicklung verlangen.

Sie vor der Anforderung durch eine Kundendossiers zu erhalten, verhindert, dass ein Geldeingang wegen eines administrativen Dokuments blockiert wird.

Der Liquiditätskalender übernimmt die ESTV-Fälligkeiten wie diejenigen der Löhne und Mieten. Die Gesuche um Fristverlängerung gehen von dieser Rubrik der ESTV aus.

Die Sätze für Verzugs- und Vergütungszinsen sind, wie die Fälligkeiten, nicht vom Unternehmen festgelegt: Die ESTV veröffentlicht sie in derselben Rubrik. Zu Beginn der Periode zu erfassen, bevor der Liquiditätsplan erstellt wird.

Um die Zahlungen abzustimmen, öffnen Sie die Rubrik «Zahlung der MWST» der ESTV. Sie nennt das Gesuch um Fristverlängerung, die Fälligkeiten, Verzugs- und Vergütungszinsen, gesetzliche Betreibungsmassnahmen und die Zahlungsadresse. Die geltenden Daten und Sätze werden dort von der ESTV veröffentlicht, nicht vom Unternehmen festgelegt.

Dokumentation und Abstimmung: Vermeiden, dass die MWST-Prüfung eine Verschiebung in Kosten verwandelt

Eine MWST-Prüfung beginnt mit einem Einführungsgespräch und einer summarischen Analyse des Unternehmens.

Die Prüfung geht von der angewandten Abrechnungsmethode aus: vereinbarte Gegenleistungen/Rechnungsstellung oder erhaltene Gegenleistungen/Kassierung. Der Steuerexperte bestimmt die zu deklarierenden Gegenleistungen auf dieser Grundlage.

Anschliessend prüft der Steuerexperte, ob alle Gegenleistungen deklariert sind. Er kontrolliert den Umsatz aus Lieferungen und Dienstleistungen, die Gegenleistungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen und die Erwerbsteuer.

Er untersucht auch die Umsätze ausserhalb des Steuerbereichs: Zinserträge, Elemente, die nicht Teil der Gegenleistung sind, Forderungsverrechnungen.

Dieser Umsatz wird mit den deklarierten Gegenleistungen verglichen. Die Differenzen werden diskutiert und dann berichtigt, einschliesslich der entsprechenden Verzugszinsen.

Der Experte prüft auch die formelle und materielle Ordnungsmässigkeit der Buchhaltung sowie deren Vollständigkeit. Die Prüfung stützt sich auf Ihre Bücher.

Die Gegenmassnahme spielt sich im Vorfeld ab: Selbst die Umsatzabstimmung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse durchführen. Festgestellte Differenzen müssen spätestens in der Abrechnung korrigiert werden, die für die Periode erstellt wird, in die der 180. Tag nach Ende des betrachteten Geschäftsjahres fällt (Abschluss, Art. 72 MWSTG).

Die Auswirkung auf die Liquidität ist direkt. Eine berichtigte Differenz führt zu einer MWST-Nachforderung mit Verzugszinsen, die für eine Periode zu zahlen ist, für die nichts antizipiert wurde.

Eine identifizierte und dokumentierte Verschiebung kostet nur eine kurzfristige Finanzierung. Dieselbe, in der Prüfung entdeckte Verschiebung kostet die Nachforderung, die Zinsen und die Bearbeitungszeit.

Die Korrekturen erfolgen über die Berichtigungsabrechnung oder die jährliche Abstimmung im Bereich «MWST abrechnen».

Die jährliche Abstimmung findet sich in «MWST abrechnen», zusammen mit der Abrechnung und der Berichtigungsabrechnung. Sie dient dazu, Abweichungen vor der Prüfung zu korrigieren. Eine in diesem Rahmen korrigierte Abweichung vermeidet die Nachforderung und die Verzugszinsen.

Zu überwachende Fälle: Exporte, ausländische Gesellschaften und Rückerstattungen

Ein korrekt dokumentierter Export wird ohne schweizerische MWST in Rechnung gestellt. Er behält grundsätzlich das Recht auf Abzug. Der Liquiditätsstrom unterscheidet sich daher von einem Inlandsverkauf.

Keine Kunden-MWST zu kassieren und weiterzuleiten, aber eine Vorsteuer, die abziehbar bleibt. Es ist die Dokumentation, die diese Behandlung bedingt, und dort konzentriert sich das Risiko.

In der Schweiz tätige ausländische Gesellschaften müssen europäische Reflexe ablegen. Die Schweiz ist nicht Teil des EU-Mehrwertsteuersystems. Die schweizerische MWST wird auf Bundesebene von der ESTV geregelt. Die Regeln und Rückerstattungsverfahren der EU finden keine Anwendung.

Die Rückforderung erfolgt über den Vorsteuerabzug, die Einreichung von MWST-Erklärungen oder spezifische, durch die Bundesregeln vorgesehene Rückerstattungsverfahren. Diese Schritte haben Fristen. Die Beträge sind zum Zeitpunkt der Ausgabe nicht erworben und müssen im Liquiditätsplan als fällige Forderungen behandelt werden.

Für ein Startup stellt sich die Registrierung, sobald die Schwelle von 100'000 CHF des massgebenden weltweiten Umsatzes erreicht ist. Der Übergang zur Steuerpflicht verändert sowohl die Rechnungsstellung als auch die Überwachung: Die Registrierung und die Abrechnungen laufen über das Portal der ESTV.

In diesen Fällen ist die Verschiebung im Liquiditätsplan ablesbar: Auf den Export wird keine schweizerische MWST kassiert, aber die Vorsteuer bleibt abziehbar. Rückerstattungen oder Abzüge folgen ihren eigenen Fristen. Sie müssen als fällige Forderungen erscheinen, nicht als verfügbares Cash.

Die Erwerbsteuer gehört zu den Posten, die der Steuerexperte im Rahmen der zu deklarierenden Gegenleistungen prüft. Sie muss identifiziert, deklariert und als eigenständiger Strom überwacht werden, wie die Umsätze ausserhalb des Steuerbereichs.

Für Sonderfälle behandelt der Liquiditätsplan Rückerstattungen und Abzüge als fällige Forderungen. Die erhobene MWST kann null sein, aber die abziehbare Vorsteuer folgt ihrer eigenen Frist. Der bei der ESTV zurückzustellende Saldo ist nicht derselbe wie bei einem Inlandsverkauf.

Eine einfache Steuerung implementieren: Szenarien, Warnschwellen und monatliche Reflexe

Eine monatliche Routine deckt das Wesentliche ab. Den fakturierten Umsatz und den kassierten Umsatz der Periode extrahieren. Die auf den ausgestellten Rechnungen erhobene MWST und die auf den eingegangenen Lieferantenrechnungen abziehbare Vorsteuer berechnen.

Daraus den voraussichtlichen zu zahlenden Saldo ableiten, ihn mit der bei der ESTV-Fälligkeit verfügbaren Liquidität vergleichen und dann die Rückstellung auf ein zweckgebundenes Konto überweisen. Fünf Zahlen, einmal im Monat.

Der Stresstest erfolgt über Szenarien. Die Eingänge der Hauptkunden um 30, dann 60, dann 90 Tage verzögern. Prüfen, ob der MWST-Saldo weiterhin zahlbar bleibt.

Zwei Hebel treten hervor: die Abrechnungsmethode (Rechnungsstellung oder Kassierung) und die Periodizität. Die jährliche Abrechnung schafft die Vorschusszahlungen während des Jahres nicht ab.

Was die Tools betrifft, hat die ESTV «MWST-Abrechnung easy» entfernt. Dessen Benutzer müssen auf «MWST-Abrechnung pro» wechseln.

Eine nützliche Warnschwelle: Kumulierte MWST-Rückstellung plus fixe Kosten der Periode überschreiten die voraussichtliche Liquidität. Dann muss entweder der Geldeingang beschleunigt oder vor der Fälligkeit ein Gesuch um Fristverlängerung bei der ESTV eingereicht werden.

Die monatliche Steuerung vergleicht drei Zahlen: In Rechnung gestellte MWST, abziehbare Vorsteuer und bei der ESTV-Fälligkeit zu zahlender Saldo. Dieser Saldo wird der voraussichtlichen Liquidität gegenübergestellt.

Die Kosten der Verschiebung: Verzugszins für einen zu zahlenden Saldo, Vergütungszins für einen Saldo zugunsten des Unternehmens. Die geltenden Sätze werden von der ESTV zusammen mit den Fälligkeiten veröffentlicht.

Die monatliche Überwachung benennt drei Grössen: In Rechnung gestellte erhobene MWST, abziehbare Vorsteuer, bei der ESTV-Fälligkeit zu zahlender Saldo. Der Satz der Nettosteuerschuld und die Pauschalsätze fallen unter die Rubrik «MWST-Sätze»; die effektive Methode bleibt die Basis dieser drei Grössen. Die Rückstellung wird der voraussichtlichen Liquidität zum ESTV-Datum gegenübergestellt.

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